Ja. Grundsätzlich gehört der selbstverdiente Lohn zwar Ihrer Tochter, doch gemäss Gesetz dürfen Sie als Eltern erwarten, dass sie sich mit einem «angemessenen Beitrag» an den Haushaltskosten beteiligt. Zur Höhe des Beitrags schweigt sich das Gesetz aus. Die Höhe des Kostgeldes liegt also in Ihrem Ermessen – natürlich in Absprache mit Ihrer Tochter. Die Stiftung Pro Juventute empfiehlt 10 bis 20 Prozent des Lehrlingslohns. Das wären bei Ihrer Tochter 120 bis 240 Franken pro Monat.