Nein. Sie müssen zwar jedes noch so geringe Einkommen in der Steuererklärung angeben. Denn es gibt keinen Freibetrag. Sie können aber alle damit verbundenen Aus­lagen abziehen. Der Pauschalabzug für solche Auslagen beträgt 800 Franken – in Ihrem Fall aber nur so viel, wie Sie verdient haben. Deshalb müssen Sie für die 40 Franken keine Steuern zahlen.