Ja. Die bis 31.12.2023 offene Darlehensschuld müssen Sie im Schuldenverzeichnis angeben, die bezahlten Zinsen unter Schuldzinsen. Den Betrag des Darlehens, den Sie noch nicht in Anspruch genommen haben und der am 31.12.2023 auf dem Festgeldkonto lag, müssen Sie im Wertschriftenverzeichnis aufführen, inklusive Zinsertrag.