Nein. Sie müssen den Eigenmietwert für die frühere Wohnung nur anteilsmässig bis zum Auszug versteuern. Den Anteil für den Rest des Jahres müssen Sie nicht versteuern, wenn Sie ernsthafte Verkaufsbemühungen nachweisen können. In Ihrem Fall wären das die von Ihnen geschalteten Inserate und die Auftragserteilung an den Makler.