Ja, Sie sollten die Kapitalleistung im Jahr der Auszahlung in der Steuererklärung angeben – also in Ihrem Fall in der Steuererklärung für 2023. Im Kanton Zürich ist das entsprechende Feld auf Seite 4 der Steuererklärung unter Ziffer 40 zu finden. Auf die Höhe der ordentlichen Steuern des Jahres 2023 hat der Eintrag keinen Einfluss. Die Versteuerung der Kapitalauszahlung erfolgt separat zu einem tieferen Satz, mit den Rechnungen, die Sie bereits erhalten haben.