Ja. Vergütungen für die Einspeisung von selbsterzeugtem Strom werden als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen besteuert. Gut zu wissen: Investitionen, die zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, sind abzugsfähig. Sie können die Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlage, obwohl sie eigentlich wertvermehrend sind, also beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug bringen.