Ja. Im Vertragsdokument «Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Hypotheken» der Baloise-Bank ist unter  dem Punkt 1.8 zu «Kosten und Gebühren bei der Rückzahlung» gar ein Betrag von 500 Franken genannt. Somit wurde diese Abmachung zum Vertragsinhalt.