Nein. Die Ausgleichszahlung Ihrer Schwester stellt indirekt eine Schenkung Ihrer Eltern dar. Im Kanton Zürich sind Schenkungen von Eltern an Kinder steuerfrei. Sie müssen die 100'000 Franken aber in der Steuererklärung angeben, und zwar unter Ziffer 50.

Zusätzlich müssen Sie das erhaltene Geld beim Vermögen als Barvermögen angeben, was zu einer höheren Vermögenssteuer führen kann. Das ist abhängig von Ihrem Gesamtvermögen.