Nein. Die kantonalen Steuer­ämter erhalten aufgrund des automatischen Informationsaustauschs aus dem Ausland die Konten von Schweizer Steuerpflichtigen. Diese Informationen schicken sie dann an die Gemeindesteuerämter weiter.

Vermutlich hat Ihr Steueramt vom Kanton die Meldung erhalten, dass Sie im Ausland Vermögen ­besitzen. Ob die Informationen korrekt sind, steht aber auf einem anderen Blatt. Wenn Sie sich keines Fehlers bewusst sind, können Sie abwarten. Das Steueramt muss Ihnen spätestens im Einspracheverfahren Einsicht in allfällige Belege geben.