Grundsätzlich ja. Damit Sie Ihr Altersguthaben auf dem Freizügigkeitskonto in jene Pensionskasse einbringen können, bei der Sie als Selbständigerwerbender versichert sind, müssen Sie bei dieser Kasse noch über das entsprechende Einkaufspotenzial verfügen. Das heisst: Sie dürfen dort nicht schon zu den maximalen reglementarischen Leistungen (in Bezug auf Ihren in dieser Kasse versicherten Verdienst) eingekauft sein.

Zudem muss die Kasse in ihrem Reglement zulassen, dass Sie sich in das laufende Vorsorgeverhältnis einkaufen können. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Insbesondere während der letzten Jahre vor dem Rentenalter sind Einkäufe reglementarisch zum Teil nicht mehr zulässig.