Nein. Festgelder werden üblicherweise mit einer Laufzeit von 1 bis 12 Monaten abgeschlossen. Sie sind eine Forderung des Kunden gegenüber der Bank, die angelegte Summe inklusive Zins ab Ablauf zurückzuzahlen. Kassen­obligationen hingegen sind eine in einem Wertpapier verbriefte Schuld der Bank gegenüber dem Kunden. Die Laufzeit beträgt in der Regel mindestens 2 Jahre. Sowohl Festgelder als auch Kassenobligationen sind bis zu einem Betrag von 100'000 Franken pro Bank und Kunde durch das Schweizer Einlagensicherungssystem geschützt.

Nach vielen Jahren ohne relevante Zinsen ist es nun wieder möglich, mit Festgeldern und Kassenobligationen etwas Zins­ertrag zu generieren. Auffällig: Zurzeit sind die kurzfristigen Zinsen kaum von den langfristigen Zinsen zu unterscheiden. Der Mehrwert für eine längerfristige Bindung ist demnach klein.