Eine Schenkung ist für Sie vorteilhafter. Denn dadurch verringert sich Ihr Vermögen. Die Vermögenssteuer ist im Kanton Zürich stark progressiv. Das heisst: Jeder ­Franken, den Sie mehr besitzen, wird überproportional besteuert. Würden Sie Ihrer Tochter hingegen ein Darlehen gewähren, würde dies nichts an Ihrem Vermögen ändern. In der Steuererklärung wäre das ­liquide Vermögen kleiner, aber Sie müssten im Wertschriften­verzeichnis die Darlehensforderung gegen die Tochter aufführen. Das Vermögen bliebe somit gleich.

Für Ihre Tochter wäre die Schenkung übrigens steuerfrei. Direkte Nachkommen müssen im Kanton Zürich keine Schenkungssteuer zahlen.