Nein, das ist nicht nötig. Fonds und Aktien bleiben in Ihrem Eigentum. Im Falle eines Konkurses der Bank hätten Sie Anspruch auf ­Herausgabe der Wertschriften. Daher ist eine Aufteilung auf mehrere ­Banken nicht notwendig, sofern Sie dort keine grösseren Barmittel halten. 

Beachten Sie aber, dass auch bei der Anlage in Fonds gewisse Gegenparteirisiken bestehen können. So ist zum Beispiel bei der Anlage in ETFs darauf zu achten, dass diese ­sogenannt physisch replizieren, das bedeutet, dass der Fonds die Anlagen effektiv hält und nicht nur über Derivate abbildet.

Ob ein ETF die Anlagen physisch hält, ist in der ­Regel im entsprechenden Factsheet erwähnt.