Nein. Als Privatperson kann man Verluste nicht vom Einkommen abziehen. Im Gegenzug muss man Gewinne auch nicht versteuern. Der Grund des Verlustes spielt dabei keine Rolle.

Beim Vermögen ist es anders: Durch den Verlust ist Ihr Vermögen um 40'000 Franken geschrumpft Also fallen dafür keine Vermögens­steuern mehr an – es sei denn, die bei Gerichten hängigen Klagen gegen den Bund wären erfolgreich und der Entscheid auf Wertlosigkeit der Anleihen müsste rückgängig gemacht werden.