Ja, sofern Ihre Mutter nachweisen kann, dass sie aufgrund des Alters nicht mehr in der Lage ist, selber zu putzen. Das kann beispielsweise mit einem Arztzeugnis belegt werden. Das St. Galler Steueramt stellt dafür das Formular «Ärztlicher Fragebogen» zur Verfügung. Dann gelten die Kosten für die Putzfrau als behinderungsbedingte Kosten und dürfen in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.