Ja. Sobald der zweite Ehepartner das AHV-Alter erreicht, werden die Renten im Sinn des AHV-Splittings neu berechnet. Ehepaare haben Anspruch auf maximal anderthalb volle AHV-Renten – zurzeit maximal 3675 Franken pro Monat. Beim AHV-Splitting werden die während der Ehe­jahre erzielten Einkommen halbiert und je zur Hälfte den Ehepartnern gutgeschrieben. Das Rentensplitting führt dazu, dass die Ehepartner Anspruch auf eine eigene Altersrente haben.

Für die Jahre vor der Ehe werden den beiden Partnern die eigenen AHV-Einzahlungen angerechnet. Schliesslich werden alle Alterseinkommen je Ehepartner zusammengezählt und durch 43 (bei Frauen) und durch 44 (bei Männern) geteilt, um das durchschnittliche Jahreseinkommen zu erhalten. Mit diesem Einkommen wird dann aufgrund der Rententafel die Rente ermittelt. Vermutlich kommt Ihre Ehefrau auf ein sehr tiefes durchschnittliches Jahreseinkommen, was eine kleine Rente zur Folge hat. Das reduziert Ihre Ehepaarrente.