Ja. Sie hätten sich bereits vor dem 30. Dezember 2015 melden müssen. Bis dahin wurden die Inhaberpapiere in buchmässige Anteile, die auf den Namen lauten, umgetauscht. Danach erfolgte eine sogenannte Zwangsrücknahme der alten Anteile. Die Erlöse dieser Liquidation sind bei der ZKB-Tochter Swisscanto hinterlegt, also noch nicht verloren.

Schreiben Sie der Swisscanto-Fondsleitung an der Bahnhof­strasse 9 in 8001 Zürich. Legen Sie dem Brief Ihre Inhaberpapiere bei. Diesen sollten Sie eingeschrieben schicken. Verlangen Sie im Brief die entsprechende Auszahlung. Diese Möglichkeit steht Ihnen noch bis Ende 2025 offen. Danach verjähren die Ansprüche.