Nein. Laut Auskunft des VZ Vermögenszentrums werden die Retrozessionen den Kunden gutgeschrieben, sobald diese höher sind als der Abrechnungs­aufwand. Je nach Anlagefonds erhält das VZ von der Fondsgesellschaft einen volumenabhängigen Rabatt bei den Managementgebühren, den soge­nannten Bestandespflegekommissionen. Laut dem VZ ist «eine separate und sehr aufwendige Buchhaltung» erforderlich, um diese Rabatte pro Position und Kunde zu berechnen.

Dafür habe man erheb­liche Investitionen in die IT-Infrastruktur getätigt, sagt das VZ. Hinzu kämen ein zusätzlicher Personalaufwand und externe Kosten. Die Abrechnungspauschale erhebt das VZ von den Kunden nur, wenn tatsächlich Entschädigungen fliessen. Daher ist der Aufwand nicht in der Depotgebühr beziehungsweise in der Vermögensverwaltungsgebühr enthalten.