Ja, solche Vorverträge sind üblich. Sie können vom Ver­käufer die Einzahlung auf ein zweckgebun­denes Sperrkonto verlangen und so verhindern, dass er Ihre Anzahlung beispielsweise für den Bau einer ­anderen Liegenschaft verwendet. Ohne notarielle Be­urkundung sind solche Vorverträge über den Kauf einer Liegenschaft allerdings un­gültig. Folge: Der Vertrag ist für beide Parteien unverbindlich, und Sie könnten Ihre Anzahlung jederzeit zurückverlangen.

Tipp: Schliessen Sie so bald wie möglich einen notariell beglaubigten Kaufvertrag über die Liegenschaft ab. Erst dann können Sie ­sicher sein, dass Sie das Haus bekommen.