Nein. Der Betrieb muss auf die Gesundheit der Angestellten Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sie während der Arbeit auf die Toilette gehen können, wenn sie müssen. Dieses Recht darf aber nicht missbraucht werden: Wenn Angestellte offensichtlich nur zur Toilette gehen, um eine kurze Arbeitspause einzuschieben, muss sich dies der Arbeitgeber nicht gefallen lassen.