Liegenschaften sind eine sichere Anlage, sagte sich ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich. Im Jahr 2008 bot ihnen ein Bekannter die Hälfte einer Immobilie zum Kauf an. Von den Hypotheken von insgesamt 2,1 Millionen Franken übernahm das Paar die Hälfte. Das Haus war vermietet.

In der Steuererklärung führte das Ehepaar seinen Anteil am Haus beim Privatvermögen auf. 2019 verkauften das Paar und der Miteigentümer das Haus für 7,4 Millionen Franken. Was nach Abzug von Hypotheken und Kosten übrig blieb, teilten die Verkäufer hälftig auf.

Darauf wurde das Steueramt hellhörig. Es taxierte das Ehepaar als professionelle Liegenschaftenhändler. Damit erhöhte sich das steuerbare Einkommen des Paars von 130'000 Franken auf 1,9 Millionen Franken. Die Steuerrechnung dürfte dadurch schätzungsweise von 20'000 Franken auf 750'000 Franken gestiegen sein. Das Ehepaar wehrte sich dagegen vergeblich.

Das Steuerrekursgericht, das Zürcher Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesgericht wiesen seine Beschwerden ab. Als verhängnisvoll entpuppten sich die Fremdfinanzierung zu nahezu 100 Prozent und die Fachkenntnisse des Ehemanns in Sachen Liegenschaftenverwaltung.

Bundesgericht, Urteil 9C_613/2023 vom 22. Januar 2024