Eine Frau aus dem Kanton Freiburg arbeitete in einem 70-Prozent-Pensum an der Uni­versität. Im Jahr 2019 versteuerte sie als Angestellte ein Einkommen von 105 040 Franken. Daneben ­betrieb sie als Selbständige einen Reithof. Für diesen de­klarierte sie einen ­Verlust von 16 846 Franken. Die kantonale Steuerverwaltung liess diesen Verlust nicht als Abzug vom Einkommen zu: Es liege keine ­Gewinnabsicht und daher ein ­Hobby vor. Dagegen legte ...