Inhalt
Nein. Ohne eine Vollmacht Ihrer Tante haben Sie keinen Anspruch auf Einblick in die finanziellen Transaktionen. Der Treuhänder darf ohne Einwilligung Ihrer Tante Drittpersonen keine Auskünfte erteilen.
Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Tante an Altersdemenz leidet und der Treuhänder diese Situation ausnützt, können Sie die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einschalten. Bei einer Urteilsunfähigkeit stellt diese Behörde sicher, dass die Interessen und Rechte Ihrer Tante geschützt werden. Der Treuhänder müsste dann seine Akten offenlegen und gegenüber der Behörde Rechenschaft ablegen.
Übrigens: Laut Gesetz muss der Treuhänder Ihrer Tante von sich aus die Kesb einschalten, falls Ihre Tante Anzeichen von Demenz zeigt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden