Busse für Güllen-Sünder

Ein Bauer düngte seine Felder am 3. Januar. Damit hat er gegen das Gewässerschutzgesetz verstossen. Das kostet ihn nun eine bedingte Geldstrafe von 2500 Franken sowie eine Busse von 400 Franken (plus 4000 Franken Gerichtskosten für das Verfahren vor Bundesgericht).

Vor Gericht behauptete er, der Boden sei an jenem Tag nicht gefroren gewesen. Doch die Temperaturen lagen im betreffenden Zeitraum meistens unter dem Gefrierpunkt. Damit habe der Landwirt mindestens eine «konkrete Ver­unreinigungsgefahr» geschaffen, sagt das Bundesgericht. Die Chance war also gross, dass ­unerwünschte Düngestoffe in Flüsse oder ins Grundwasser ausgewaschen wurden.

Bundesgericht, Urteil 6B_477/2013 vom 12. 9. 2013