Ein Berner legte seine Ersparnisse bei einer Bank in verschiedenen Finanzprodukten an. Er erteilte der Bank Kaufaufträge für Wertschriften. Die Bank kassierte von den Fonds, die der Anleger gekauft hatte, jährlich Rückver­gütungen von 1425 bis 8580 Franken. Der Kunde forderte diese Kickbacks für die letzten zehn Jahre zurück, nachdem er von diesen er­fahren hatte.

Das Berner Handelsgericht sprach ihm die Retrozessionen nur für die ersten zwei Jahre zu. Für die restlichen Jahre habe er im Kleingedruckten auf die Vergütungen von 0,1 bis 0,4 Prozent des Vermögens gültig verzichtet. Die neuen Vertrags­bedingungen seien genug klar formuliert, sodass der Kunde die Höhe der Retrozessionen der Bank habe abschätzen können. Das Bundesgericht bestätigte den ­Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 4A_496/2023 vom 27. Februar 2024