Ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich besass fünf Liegenschaften, vier davon im Mit­eigentum. Im Jahr 2014 liess es sich scheiden. Die Ehegatten vereinbarten in der Scheidungskonvention, dass zwei Immobilien auf den Mann und eine auf die Ehefrau übertragen werden, ein weiteres Haus verkauften sie für 11,1 Millionen Franken.

Gestützt auf die Immobilientransaktionen, veranlagte das Steueramt des Kantons Zürich den Ehemann als gewerbsmässigen Liegensc...