Ein Ehepaar aus dem Kanton Freiburg kaufte 2018 ein stark renovierungsbedürftiges Bauernhaus im Kanton Jura. Es sanierte das Haus und zog bei den Steuern Umbaukosten im Umfang von rund 50'000 Franken vom Einkommen ab. Die kantonale Steuerverwaltung Freiburg akzeptierte den Abzug nicht: Kosten für den Teilabbruch, die Auskernung und die Neugestaltung würden einen Mehrwert darstellen und könnten daher nicht abgezogen werden.

Gegen diesen Entscheid erhob das Ehe...