Eine gewöhnliche Schenkung ist grundsätzlich formlos möglich. Es braucht nicht einmal etwas Schriftliches, denn eine Schenkung kommt schon durch die Übergabe der geschenkten Sache zustande.

Es empfiehlt sich aber, eine Schenkungsvereinbarung schriftlich festzuhalten, um klare Verhältnisse zu schaffen. Nicht selten wird nach grösseren Geldüberweisungen später darum gestritten, ob es ein Darlehen oder eine Schenkung war. Im Zweifelsfall wird von einem Dar­lehen ausgegangen.

Im Schenkungsvertrag können neben dem Betrag und der ­beschenkten Person auch der Verwendungszweck erwähnt werden – etwa der Kauf von Wohneigentum oder die Gründung eines Unter­nehmens.

Möchten Sie einem Ihrer Kinder eine Schenkung machen, sollten Sie auch festhalten, ob dieser Betrag bei der künftigen Erbteilung anzurechnen ist oder nicht. Das hilft, allfällige spätere Streitigkeiten zu vermeiden.