Ein wichtiger Grundsatz im Nachbarrecht lautet: Ab einer gewissen Grösse müssen Bäume und Sträucher einen bestimmten Abstand von der Grundstücksgrenze einhalten. Diese Details sind in den Kantonen unterschiedlich geregelt (siehe Kasten). Ist der Abstand nicht eingehalten, kann der Nachbar auf «Beseitigung» klagen.

Zum Thema Beseitigung kennen die meisten Kantone auch eine Verjährungsfrist. Sie besagt: Bei Pflanzen, die ...